Richtlinien für Großraum- u. Schwertransporte Deutschland   RGST

Nach § 29 (3) StVO und/oder § 46 (1) Nr.5 StVO bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und/oder Ladungen, deren Abmessungen, bzw. Gewichte die in der StVZO genannten Eckwerte überschreiten einer besonderen Erlaubnis. Eine Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten erteilt die untere Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, bzw. Firmensitz hat.
Fährt der Transport durch mehrere Bundesländer, so hat die untere Straßenverkehrsbehörde die Zustimmung derjenigen höheren Verwaltungsbehörden einzuholen, durch deren Bezirk der Transport in den anderen Bundesländern zuerst fährt.

Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte

Hinweise für das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
Antrags- und Bescheidformular
Allgemeine Auflagen
Auflagenkatalog (spezielle Auflagen)
Tabellarische Darstellung der Fahrauflagen
Grafische Darstellung der Fahrauflagen
Ansprechstellen der Polizei

Die Richtlinien können beim Verkehrsblattverlag bestellt werden.

 

 

 

 

 

 

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