Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte in Deutschland
Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Erfordernis - Zuständigkeiten
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten wird eine Erlaubnis der Unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt) benötigt.
Hinweis:
Wenn das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreitet, wird vorher noch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) benötigt, die die Regierung der Oberpfalz (Frau Schmolke, Tel. 0941 5680-321, Telefax 0941 5680-314) erteilt.
Antragstellung
Der Antrag kann 14 Tage vor Transportbeginn bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt) eingereicht werden, in deren Bezirk sich der Firmensitz oder die Zweigniederlassung befinden oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.
Diese Erlaubnis kann per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)"beantragt werden.
Verfahren
Die Erlaubnisbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde) holt Zustimmungen ein von
* den Straßenbaubehörden, Gemeinden, Bahn und Polizei des eigenen Bundeslandes
* der sog. Eingangsregierung (bei Transporten durch oder in andere Bundesländer)
und erteilt den Genehmigungsbescheid.
Hinweis:
Die Eingangsregierung hört eigene Straßenbaubehörden, Bahn und evt. weitere betroffene Regierungsbezirke, die wiederum in ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechende Stellungnahmen einholen. Die Eingangsregierung fasst Anhörergebnis aller Regierungsbezirke zusammen und nimmt Stellung gegenüber der Erlaubnisbehörde.














